Gemäß § 3a Abs. 2 der 3. Schul-Corona-VO M-V hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nase-Bedeckung...
Nach den Ferien gilt grundsätzlich für alle während des gesamten Unterrichtstages auf dem gesamten Schulgelände (Ausnahme: Sportunterricht) Maskenpflicht für 14 Tage (entsprechend...