Maskenpflicht - Corona-Ampel GELB -

- Corona-Ampel GELB -

Gemäß § 3a Abs. 2 der 3. Schul-Corona-VO M-V hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Auf die Ausnahmen nach § 4 der 3. Schul-Corona-VO M-V wird hingewiesen. 

 

Liebe Eltern,

bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder täglich mit einer neuen Maske zur Schule kommen und eine Ersatzmaske in der Schultasche haben.

Vielen Dank!

Schulleitung