Am 17. Mai beginnt für alle Schüler wieder der Präsenzunterricht :)

Sehr geehrte Eltern,  

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass entsprechend der 3. Schul-Corona-Verordnung M-V vom 12. Mai 2021 

ab 17.05. 2021 für alle Kinder der tägliche Präsenzunterricht 

in Form eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen nach § 7b Absatz 2 der o.g. Verordnung wieder beginnt. J

(Ausnahmen zur Präsenzpflicht regeln sich nach Punkt 6 Hygieneplan für SARS-CoV-2 ab 09.04.2021.) 

Der aktuelle Stundenplan bleibt bestehen.

Für alle Kinder gilt jetzt die Pflicht zur wöchentlichen zweimaligen Selbsttestung in der Schule.

Sollte Ihre schriftliche Zustimmung zur Selbsttestung Ihres Kindes nicht vorliegen, darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen.

Informationen zum Selbsttest und das Antragsformular haben Sie über Ihr Kind erhalten.  

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin erforderlich! 

Personen dürfen die Schule nicht betreten, wenn sie Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Erbrechen) aufweisen.

Zur Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist die Abgabe des Formulars

- Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung- erforderlich.

 

Mit freundlichem Gruß 

 

Die Schulleitung